In diesem Jahr wurden insgesamt fünf Maissaatgutpartien beprobt. Alle Ergebnisse waren negativ. Da der Anbau von gentechnisch verändertem Mais im Großteil der Europäischen Union nicht erlaubt ist, werden die Saatgutuntersuchungen so terminiert, dass die Ergebnisse rechtzeitig vor der Aussaat vorliegen.
Ohne Zulassung darf in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland kein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) in der Landwirtschaft und der Lebens- und Futtermittelproduktion verwendet werden: Dies gilt sowohl für gentechnisch verändertes Saatgut für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen als auch für Lebens- und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden. Zugelassen sind bisher etwa 50 gentechnisch veränderte Organismen für Lebens- und Futtermittelzwecke.
Weiterhin wurde im Rahmen dieses Monitorings auch eine Partie der Kulturpflanze Leinsamen auf GVO-Bestandteile überprüft. Das Ergebnis dieser Untersuchung war ebenfalls negativ.
Detaillierte Ergebnisse zu den Saatgutuntersuchungen sind im Landesportal Schleswig-Holstein zu finden: hier