Konventionell wirtschaftende Betriebe können sich bei allen Umstellungsfragen von einer Beratungskraft beraten lassen, die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) registriert ist. Bei allen Beratungsformen werden 50 Prozent der anfallenden Kosten gefördert, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.
Das gilt für Beratungen von landwirtschaftlichen und Aquakulturbetrieben vor und während der Umstellungsphase sowie bei Übernahme von Betrieben, die bereits ökologisch wirtschaften.
Weitere Informationen, die Liste der registrierten Beratungskräfte und alle Antragsformulare zum Download finden Interessierte unter:
www.bundesprogramm.de/was-wir-tun/projekte-foerdern/umstellungsberatung/