Schleswig-Holsteins Umweltstaatssekretärin Dorit Kuhnt bewertet die Entscheidung gemischt: „Angesichts der auch von der Wissenschaft bestätigten dramatischen Lage der Bestände von Dorsch und Hering kam die heutige Entscheidung nicht mehr überraschend. Das Verbot der gezielten Fischerei ist notwendig, um den Beständen Erholungschancen zu eröffnen. Dadurch, dass jeweils noch eine geringe Beifangquote eröffnet wurde, muss die Fischerei zumindest nicht ganz eigestellt werden und kann auf andere Arten wie die Scholle weiter betrieben werden. Auch die Angelfischerei darf zumindest noch einen Dorsch außerhalb der Schonzeit fangen. Trotzdem steht die deutsche Ostseefischerei vor der größten Herausforderung ihrer Geschichte und ich mache mir große Sorgen um unsere Betriebe und ihre Familien im Land. Was wir jetzt brauchen ist ein neues Gesamtkonzept zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei.“
Gemeinsam mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hatte sich Schleswig-Holstein bereits im September 2021 an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der Forderung gewandt, einen Runden Tisch einzurichten, der die unterschiedlichen Interessengruppen zusammenbringt und ein Zukunftskonzept entwickelt. „Ich freue mich, dass das BMEL unseren Vorschlag für einen Runden Tisch aufgreift und mit den Ländern sowie der Branche an Lösungen arbeiten will“, sagte Kuhnt zur Ankündigung des Bundes.
Nicht durchsetzen konnte sich Deutschland in den Verhandlungen mit der Forderung, die Entscheidung zum Hering in der westlichen Ostsee auf den Dezemberrat zu vertagen und mit der Entscheidung über die Fangmengen für Hering im Kattegat/Skagerrak zu verbinden, weil sich der Bestand auch in diese Gebiete erstreckt. Deutschland hat daher den Quotenbeschlüssen insgesamt nicht zugestimmt.
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