Zugleich werden Sparkassen und Privatbanken ab Mittwoch (1. April) in die Lage versetzt, Darlehen aus dem IB.SH-Mittelstandssicherungsfonds an die von der Krise besonders hart getroffenen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie in Schleswig-Holstein auszugeben. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen ein Hilfspaket mit einem Gesamtumfang von 500 Millionen geschnürt.
Nach Angaben von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz und dem Chef der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Erk Westermann-Lammers, werden von den 300 Millionen Euro Landesgeld des Mittelstands-Sicherungsfonds je die Hälfte für kleinere Darlehen zwischen 15.000 und 50.000 Euro sowie für große Darlehen zwischen 50.000 und 750.000 Euro verwendet. Anders als beim Zuschuss-Programm, das direkt über die IB.SH abgewickelt wird, gewährt die Förderbank aus dem Mittelstandssicherungsfonds nur dann entsprechende Kredite, wenn sich die Hausbank mit einem separaten Darlehen in Höhe von zehn Prozent an der Finanzierung zu eigenen Konditionen beteiligt. Buchholz: „Das Darlehen hat eine Laufzeit von 12 Jahren und ist in den ersten fünf Jahren zinslos. Die Tilgung über einen Zeitraum von 10 Jahren beginnt erst nach zwei Jahren.“
Wie Westermann-Lammers erläuterte, stehen die Antragsformulare noch in dieser Woche auf der Website der IB.SH zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare werden an die Hausbank gemailt, die sie bearbeitet und dann an die IB.SH weiterleitet. „Nach positiver Prüfung zahlen wir die Darlehenssumme dann direkt auf das Konto des Unternehmens bei der Hausbank“, so Westermann-Lammers.
Nach den Worten von Buchholz unterstützen Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Kammern und weitere Partner die IB.SH, indem sie die Unternehmen beraten und die Antragsformulare ebenfalls in wenigen Tagen zum Download anbieten.
Westermann-Lammers: „Es kommt jetzt darauf an, dass wegen der Corona-Krise gesunde Betriebe nicht ihre Existenz verlieren. Wir leisten sehr gern einen Beitrag, die Hotels sowie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe im Land gemeinsam mit unseren Partnern, den Hausbanken, durch diese schwierige Zeit zu begleiten. “
Mit Blick auf das seit Donnerstag laufende Zuschuss-Programm des Bundes bat Buchholz alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller um eine kurze Antragspause bis zum 2. April: „Wir haben in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen können und werden die nächsten 48 Stunden dafür nutzen, das Formular noch einmal entsprechend zu überarbeiten und als online-Version zur Verfügung zu stellen. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet. “
Nach den heute vom Bund vorgelegten Details für das Zuschuss-Programm ist beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld nicht länger ein Ausschluss-Kriterium für einen Zuschuss. Auch können jetzt alle jungen und frisch gegründeten Betriebe einen Zuschuss beantragen, die vor dem 1. April dieses Jahres am Markt sind. Auch Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Unternehmen sind jetzt antragsberechtigt. Über die genauen Änderungen informieren Land und IB.SH noch in dieser Woche ausführlicher mit einem Frage-Antwort-Katalog.
„In den letzten Tagen wurde immer wieder Kritik an den Kriterien und den zum Teil noch nicht eindeutigen Regelungen geäußert. Dafür haben wir Verständnis. Aber uns kam es vor allem darauf an – wie von der Wirtschaft gefordert – schnell und unbürokratisch zu helfen und nicht erst auf das vollständige Regelungswerk des Bundes zu warten, das uns erst heute erreicht hat“, sagte Buchholz. Dadurch hätten seit Donnerstag bereits gut 30.000 Solo-Selbständige einen Antrag bei der IB.SH einreichen und über 700 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von aktuell rund sieben Millionen bereits genehmigt werden können.