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Achtung! Maul- und Klauenseuche in Brandenburg: Verordnung wird nicht verlängert

Nach dem Erstausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Märkisch-Oderland hatte die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt, am Freitag, 10. Januar, eine Eilverordnung zur Eindämmung der Tierseuche erlassen. Die Verordnung läuft mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht verlängert.

Die Viruserkrankung Maul- und Klauenseuche (MKS) wurde in einem Bestand von Wasserbüffeln im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland festgestellt. Foto: Motivbild/Pixabay

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es weiterhin keine Hinweise auf eine Ausbreitung der MKS. 

Hintergrund:

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS war es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Verboten war der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches galt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. 

Weitere Informationen: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/maul-und-klauenseuche/