Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es weiterhin keine Hinweise auf eine Ausbreitung der MKS.
Hintergrund:
Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der MKS war es erforderlich, das Verbringen von empfänglichen Tieren zeitweise zu verbieten. Verboten war der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches galt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle.
Weitere Informationen: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/maul-und-klauenseuche/