Im Jahr 2020 betrug das jährliche Pachtentgelt je Hektar LF landesweit durchschnittlich 460 Euro, das entspricht einem Anstieg gegenüber 2016 um rund sieben Prozent (2016: 428 Euro/ha). Für Ackerland wurden durchschnittliche Pachten in Höhe von 547 Euro/ha (2016: 506 Euro/ha, plus acht Prozent) gezahlt und für Dauergrünland 305 Euro/ha (2016: 298 Euro/ha, plus zwei Prozent).
Die durchschnittlichen Entgelte für die in den letzten zwei Jahren neu oder mit einem geänderten Pachtpreis gepachteten Flächen beliefen sich für die LF insgesamt auf 526 Euro/ha, für das Ackerland auf durchschnittlich 605 Euro/ha und für das Dauergrünland wurden 321 Euro/ha gezahlt. Für das Ackerland wurden in den Kreisen Dithmarschen und Schleswig-Flensburg die höchsten Pachtentgelte mit gut 650 Euro/ha ermittelt.
Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 wurden zum ersten Mal die Unternehmensverflechtungen von landwirtschaftlichen Betrieben der Rechtsform juristische Person und Personenhandelsgesellschaft näher betrachtet.
Von den rund 16,6 Mio. ha landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 3,63 Mio. ha von Betrieben der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft bewirtschaftet. Darunter wiederum wurden 1,84 Mio. ha von Betrieben bewirtschaftet, die Teil einer Unternehmensgruppe waren. Das entsprach mehr als elf Prozent der gesamtdeutschen landwirtschaftlichen Flächen. Eine größere Bedeutung nehmen die Unternehmensgruppen in den ostdeutschen Bundesländern ein. In Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurden beispielsweise 30 bis 42 Prozent der LF von Unternehmensgruppen bewirtschaftet.
In Schleswig-Holstein waren hingegen nur 0,7 Prozent aller Betriebe Teil einer Unternehmensgruppe. Diese Betriebe bewirtschafteten gut 12 800 ha bzw. 1,3 Prozent der LF und waren damit für die schleswig-holsteinische Agrarstruktur relativ unbedeutend. Dennoch hatten in Schleswig-Holstein 64 Unternehmensgruppen ihren Sitz, deren landwirtschaftliche Betriebe gut 26 400 ha in und außerhalb Schleswig-Holsteins bewirtschafteten. Vergleichbare Werte finden sich in allen westdeutschen Flächenländern.
Hinweise:
Betriebe von Unternehmensgruppen sind landwirtschaftliche Betriebe der Rechtsform juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft, die Teil einer Unternehmensgruppe sind.
Bei „Unternehmensgruppen mit Sitz in…“handelt es sich um Unternehmensgruppen mit landwirtschaftlichen Betrieben (juristischen Personen oder Personenhandelsgesellschaften), deren Lage in ganz Deutschland sein kann.
Die Landwirtschaftszählung 2020 erfolgte zum Stichtag 1. März 2020. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Landwirtschaft wie etwa die fehlenden ausländischen Erntehelferinnen und Erntehelfer im Gemüsebau sind somit nicht in den Ergebnissen enthalten.