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Landwirtschaft und Gastgewerbe kommen unter das Corona-Schutzschild

Nach Abstimmungen zwischen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Land Schleswig-Holstein und dem Bund ist nun klar, dass auch landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe (wie auch Gewerbebetriebe) Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbstständige beantragen können.

Screenshot www.ib-sh.de

Sie können also auf die Unterstützung durch das Corona-Schutzschild hoffen. Dafür müssen sie dafür nachweisen, dass ihnen ein wirtschaftlicher Schaden durch die Corona-Krise entstanden ist. 

Je nach Höhe des Liquiditätsengpasses beträgt die Soforthilfe: 

  • bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
  • über 5 und bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro

Sie ist ein nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage. Die Anzahl der Beschäftigten ist auf Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Das Antragsverfahren wird in Kürze auf der Website der IB.SH veröffentlicht. Die IB.SH bittet ausdrücklich darum, mit der Antragsstellung für die Soforthilfe bis zum 2.04.2020 zu warten.Die Programm-Bedingungen werden derzeit verbessert und ab dem 2.04. steht ein schnelleres Antragsverfahren zur Verfügung. Das Warten lohnt sich also!

Weitere Infos zur Soforthilfe finden Sie hier.

Zudem steht nun auch der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds zur Verfügung - speziell für Betriebe in Hotellerie, Beherbergung und Gastronomie. Er soll diese Betriebe dabei unterstützen Liquiditätsengpässe zu überwinden. Damit können jetzt alternative Einkommensquellen der Landwirtschaft wie Bauernhofgastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof und Heuherbergen Unterstützung beantragen.

Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds ist ein für die ersten 5 Jahre zinsloses Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019).

Weitere Informationen zum IB.SH-Mittelstandssicherungsfonds finden Sie hier.

Einen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Pandemie finden Sie auf dieser Seite.