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Landesregierung fördert Ausbau mobiler Schlachtungen

Anträge können ab sofort bis Ende Juli 2024 gestellt werden.

Das geplante Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Schlachtunternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Anträge können ab sofort bis Ende Juli 2024 gestellt werden.

Landwirtschaftsminister Schwarz: „Wir wollen die wirtschaftlichen Chancen verbessern.“

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) Investitionen in mobile Schlachtanlagen für Rinder. „Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen nicht nur wissen, wie die Tiere gehalten wurden, deren Fleisch sie essen, sondern es ist ihnen auch wichtig, dass die Tiere möglichst schonend und ohne lange Transporte geschlachtet werden. Als schleswig-holsteinische Landesregierung unterstützen wir daher Hof nahe Schlachtungen und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Tierwohls, zum Klimaschutz und zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Gerade für kleine Schlachtbetriebe in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Direktvermarktung kann die Schlachtung im Herkunftsbetrieb ein Alleinstellungsmerkmal sein und somit die wirtschaftlichen Chancen verbessern“, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Werner Schwarz.

Möglich wurde die neue Förderung aufgrund 2021 in Kraft getretener lebensmittelrechtlicher EU-Vorschriften zur Hof- bzw. Weideschlachtung. Dadurch haben Halterinnen und Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren nunmehr die Möglichkeit, eine begrenzte Anzahl von Tieren auf ihrem Hof schlachten zu lassen, unabhängig von der Haltungsform. Voraussetzung ist, dass die mobile Schlachteinheit Teil eines bereits zugelassenen Schlachthofs sein muss.

Das geplante Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Schlachtunternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Anträge können ab sofort bis Ende Juli 2024 gestellt werden. Förderfähig sind Kosten für die Beschaffung von teilmobilen Schlachteinheiten für Rinder. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und darf den Förderhöchstbetrag von 25.000 Euro nicht übersteigen. Insgesamt stehen 100.000 Euro für die Förderung mobiler Schlachtanlagen im Landeshaushalt zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter schleswig-holstein.de - Landwirtschaft in Schleswig-Holstein - Förderangelegenheiten

Hintergrund:

Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden. Antragsteller kann daher auch nur ein Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Schlachtunternehmen) sein. Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.

pm MLLEV