Die Umsetzung über die LDüV wurde Anfang November im Kabinett des Landes beschlossen und ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 18. November 2022 in Kraft getreten. Daraus ergibt sich eine Novellierung der N-Kulisse in Schleswig-Holstein, welche nun folgende Änderungen berücksichtigt:
- Wegfall der Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung
- alle grenzwertüberschreitenden Messstellen müssen von nun an in der N-Kulisse liegen
- Einbeziehung aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht nur der InVeKoS-Flächen
- Umsetzung eines 20% Kriteriums, nach dem eine Fläche die zu mehr als 20% betroffen ist als vollständig zur N-Kulisse zählend gilt
- Berücksichtigung der Denitrifikation
- Aufnahme von ausgewählten Wasserschutzgebieten
- eine Ausweitung des Messstellennetzes
Dies hat eine Ausweitung der N-Kulisse von 5,4% auf etwa 9,5% der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Schleswig-Holstein zur Folge.
Auf Flächen innerhalb der N-Kulisse gelten im Rahmen der Düngung stringentere Regeln als für Flächen außerhalb der N-Kulisse. Einzusehen sind die roten Gebiete über den Feldblockfinder.
Pflichtberatung – mindestens alle drei Jahre – teilnehmen. Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 35 €. Anmeldungen sind online über den Agrarterminkalender möglich.