Maschinell geknickte Gehölze sollten von Hand auf die richtige Länge „handbreit über dem Stubben“ nachgesägt werden, um durch eine glatte Schnittkante einen gesunden Wiederaustrieb der Gehölze zu fördern. Wenn das Nachsägen im März nach Ablauf der Frist erfolgen soll, sollte vorher Rücksprache mit der Kreisnaturschutzbehörde gehalten werden. Weitere Bestimmungen sind zu beachten. Diese sind zu finden unter lksh.de/landwirtschaft/umwelt-und-gewaesserschutz/naturschutz/knickpflege/. Fragen beantwortet der Fachbereich unter knick@lksh.de.