Maschinell geknickte Gehölze sollten unbedingt von Hand auf die richtige Länge „handbreit über dem Stubben“ nachgesägt werden, um durch eine glatte Schnittkante einen gesunden Wiederaustrieb der Gehölze zu fördern. Zum Glätten einzelner Schnitte darf dies auch noch bis zum 15. März erfolgen. Weitere Bestimmungen sind zu beachten. Diese sind zu finden unter https://www.lksh.de/landwirtschaft/umwelt-und-gewaesserschutz/naturschutz/knickpflege/. Fragen beantwortet der Fachbereich unter knick@lksh.de.