Stichwort gefrorener Boden
- Eine wesentliche Anpassung der DüV 2020 ist die Einführung eines Düngeverbotes auf gefrorenem Boden!
Oftmals wurden in den vergangenen Jahren aus Sicht des Bodenschutzes und der N-Effizienz Bodenfrosttage bei den 1. Düngegaben genutzt.
In diesen Situationen galt es gemäß DüV 2017 einige Regeln zu beachten, z. B., dass der Boden durch Auftauen am Tag des Aufbringens aufnahmefähig wird
(Nachweis durch DWD-Prognose). - Die Nutzung der DWD-Prognose ist im Rahmen der DüV 2020 nicht mehr regelkonform!
Anpassung Definition gefrorener Boden Stand 19.01.2021
Auch wenn leichteNachfröste im oberen Boden zu einem entsprechenden Frostbelag führen, darf eine Düngung nicht erfolgen. Maßgeblich ist der Zustand während der Aufbringung und nicht die Frage, ob der Boden tagsüber komplett frostfrei wird. Somit dürfen N- und P-Düngegaben, seien sie mineralisch oder organisch, nur in den bodenfrostfreien Tagesabschnitten erfolgen, beziehungsweise müssen, je nach Frostsituation, einige Tage oder Wochen nach hinten verlagert werden. Einen Interpretationsspielraum für die aus schleswig-holsteinischer Sicht typischen leichten Frostnächte ist damit nicht mehr gegeben, auch wenn dies bedeutet, dass eine fachlich nachweisbare hohe Nährstoffeffizienz damit nicht genutzt werden kann.
Stichwort schneebedeckter Boden
- Als schneebedeckt gilt ein Boden, dessen Oberfläche durch Schneeauflage nicht mehr zu erkennen ist.
Auf diesen Flächen und Teilflächen eines Schlages darf kein Dünger ausgebracht werden.