Ein sporadisches Überspringen von Geflügelpest-Viren auf Säugetiere konnte bereits früher beobachtet werden. Weltweit betraf dies fleischfressende Landtiere und Meeressäuger – unter anderem Füchse, Otter, Seehunde und andere Robben, die sich vermutlich über die Aufnahme toter infizierte wilder Wasservögel oder den Kontakt zu infizierten Wildvögeln angesteckt haben.
Nach dem H5-Nachweis wurden Proben von allen in der Rehabilitation befindlichen Seehunden aus dem direkten Umfeld des erkrankten Tieres genommen und zur Analyse gegeben - alle Befunde sind bisher negativ. Die Station wurde über den Befund informiert und die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen werden umgesetzt. Die Seehundstation ist regulär geöffnet, der Betrieb läuft normal weiter.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.
Im Rahmen des Geflügelpest-Geschehens 2021/2022 wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei drei toten Seehunden aus dem schleswig-holsteinischen Wattenmeer nachgewiesen. Im März 2023 wurde das Virus bei einer Kegelrobbe aus der Seehundstation nachgewiesen. Außerdem wurde bei einem Fuchs aus einem Tierpark das Virus als Nebenbefund festgestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de - Geflügelpest
Informationen des FLI:https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/