Vor dem Hintergrund der angespannten Geflügelpestlage appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) dringend an alle Halterinnen und Halter, zum Schutz ihrer Tiere die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, kritisch zu prüfen und wo nötig zu optimieren. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hinweisen könnten, ist gemäß Geflügelpest-Verordnung eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Das Landwirtschaftsministerium weist zudem auf die am 11. Dezember 2024 erneut erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter hin (schleswig-holstein.de - Geflügelpest - Allgemeinverfügung).
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem nahezu ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Beim Hausgeflügel handelt es sich um den dritten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit Herbst/Winter 2024/25. Darüber hinaus wurde seit Oktober 2024 Geflügelpest bei Wildvögeln bereits in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Ostholstein und Plön amtlich festgestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de - Geflügelpest
Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/