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Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis bei weiteren Wildvögeln auf Helgoland

Auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) ist bei weiteren Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am Freitag (16. Juni) bei einem Basstölpel, zwei Trottellummen, vier Dreizehenmöwen sowie einer Silbermöwe den Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Bereits Anfang Juni wurde bei mehreren Trottellummen und einer Dreizehenmöwe der Geflügelpest-Erreger vom FLI bestätigt.

Foto: pixabay

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit dem Kreis Pinneberg und dem Verein Jordsand, der auf Helgoland die Schutzgebiete betreut, in engem Austausch zur aktuellen Entwicklung vor Ort. Dass sich das Geflügelpestgeschehen auf der Insel ausgeweitet hat, zeige unter anderem die steigende Zahl an verendeten jungen Trottellummen, sagte Elmar Ballstaedt, Stationsleiter des Vereins Jordsand. Bisher seien rund 600 Jungtiere gesammelt worden, so der Ornithologe. Als weitere Vogelart ist nun der Basstölpel hinzugekommen: „Hier haben wir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur einige wenige Einzeltiere gefunden. Ebenso sind erwachsene Dreizehenmöwen, welche in Deutschland nur auf Helgoland brüten, betroffen“, sagte Ballstaedt.

Ballstaedt und sein Team beobachten aufmerksam das Geschehen vor Ort, führen Schnelltests bei verendeten Tieren durch und sammeln diese ein, um die Verbreitung einzudämmen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ausbreitung des Geflügelpest-Erregers ist in Wildvogelpopulationen allerdings sehr begrenzt.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage appelliert das MLLEV, verhaltensauffällige oder schwache Wildvögel in Ruhe zu lassen und nicht anzufassen. Beim Fund von toten Wildvögeln, vor allem bei Wasser- und Greifvögeln, ist das Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu informieren. Nach dem Kontakt mit einem toten oder erkrankten Wildvogel sollte eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen, bevor der Kontakt zu Hausgeflügelhaltungen stattfindet. Hundehalterinnen und -halter sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten. Störungen in den Brutkolonien sind grundsätzlich zu vermeiden.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit Anfang des Jahres 2023 wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 95 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den Städten Neumünster und Lübeck nachgewiesen. Seit Mai sind fast ausschließlich Möwen und koloniebrütende Seevögel betroffen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Einige Möwenarten können nach Angaben des FLI als Brückenspezies Wasservogelhabitate und Geflügelhaltungen miteinander in Kontakt bringen. Daher besteht weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags in Geflügelhaltungen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen, wo nötig zu verbessern und konsequent umzusetzen.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang fünf Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Auf Helgoland gibt es nur eine geringe Anzahl an Geflügelhaltungen, welche vom Veterinäramt des Kreises Pinneberg kontaktiert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de - Geflügelpest

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

pm MLLEV