BMEL weist deshalb erneut darauf hin, dass zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Virus Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein elementarer Faktor sind und appelliert an Schweinehalter, sich immer wieder zu vergewissern, dass diese zuverlässig eingehalten werden.
Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder über das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) bei der Diagnostik, der Ausbruchsaufklärung und Bekämpfung der Tierseuche.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie meist tödlich ist. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt.
ASP-Fälle waren seitdem in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) und 2021 auch in Mecklenburg-Vorpommern (Wild- und Hausschweine) aufgetreten. Im Mai 2022 meldete Baden-Württemberg zuletzt einen Fall von ASP in einem Hausschweinebestand.