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Friedrich Graf zu Rantzau ist für die Landwirtschaftskammer Mitglied im Denkmalrat

Der Denkmalrat wird von der obersten Denkmalschutzbehörde ernannt und seine Mitglieder werden auf Vorschlag unterschiedlicher Institutionen berufen. Für die Landwirtschaftskammer ist derzeit Friedrich Graf zu Rantzau, Gut Rastorf, im Denkmalrat vertreten. Graf zu Rantzau hat aufgrund seines privaten Hintergrundes und weiterer Ehrenämter im landesgeschichtlichen Bereich einen großen Erfahrungsschatz im Bereich Denkmalschutz.

Zu einem Gedankenaustausch rund um das Thema Denkmalschutz trafen sich (v. r.) Bernd Irps, stellvertretender Geschäftsführer LKSH, Friedrich Graf zu Rantzau, Mitglied im Denkmalrat und Kerstin Ebke, LKSH. Foto: Ingken Wehrmeyer, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Der Denkmalrat ist unabhängig und berät die Denkmalschutzbehörden in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Er tagt in der Regel zweimal jährlich. Die Landwirtschaft hat durch denkmalgeschützte Gebäude, Gründenkmale wie geschützte Parkanlagen oder archäologische Denkmale im Boden Berührungspunkte zum Denkmalschutz und wird daher bei relevanten Vorgängen wie Gesetzesänderungen im Verfahren beteiligt. Zu einem Gedankenaustausch trafen sich aktuell Friedrich Graf zu Rantzau, Kerstin Ebke und Bernd Irps. Dabei ging es um aktuelle Fragen wie das Sonderprogramm Denkmalpflege und die Frage nach der wirtschaftlichen Nutzung von denkmalgeschützten Gebäuden.

Ein großer Dank geht an den vorherigen Vertreter der LK im Denkmalrat, Herrn Johann Karstens, Nordhastedt, der leider an der Zusammenkunft nicht teilnehmen konnte.