Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des IPS bei der Durchführung des Pflanzenschutzes ist jedoch auch gesetzlich in § 3 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vorgeschrieben. Um einen besseren Überblick über den Stand des IPS in der Praxis zu erhalten, haben Bund und Länder gemeinsam einen Fragebogen entwickelt. Die Maßnahmen, die bereits Anwendung finden, können darin abhakt werden. Der Fragebogen wurde mit den vorherigen Warndiensten versendet. Dieser steht aber auch auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer (https://www.lksh.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/integrierter-pflanzenschutz/) zur Verfügung.
Wir bitten Sie als Betrieb und Anwender von Pflanzenschutzmitteln um Ihre Unterstützung und aktive Mithilfe, indem Sie diesen
Fragebogen für Ihren Betrieb ausfüllen und an uns per Mail zurücksenden an: psd-rendsburg@lksh.de , Betreff „IPS-Fragebogen“.
Die Ergebnisse werden bei uns anonym ausgewertet. Dadurch erhalten wir einen Überblick über die Ist-Situation und können die Ergebnisse in der Beratung, in Fachveranstaltungen und bei PS-Fortbildungen berücksichtigen.
Als Hilfestellung zum Thema IPS steht dort auch die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes - Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ zur Verfügung.“