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Ende Februar endet die Knickpflegesaison!

Wer für seinen Knick Pflegemaßnahmen vorgesehen hat, kann diese noch bis zum 28. Februar durchführen, mit Ablauf des Monats endet die Knickpflegesaison. Die gesetzlichen Vorgaben lassen das „Auf-den-Stock-setzen“ und den seitlichen Rückschnitt nur außerhalb der Vegetationszeit (1. Oktober bis 28/29. Februar) zu.

Knick in Schleswig-Holstein und Schneee

Knickansicht im Winter. Foto: Kerstin Ebke, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Beim seitlichen Rückschnitt bitte darauf achten, den Mindestabstand von 1 m vom Knickwallfuß und maximal 4 m Schnitthöhe einzuhalten. Beim maschinellen Knicken sollte der Schnitt so hoch angesetzt werden, dass Spaltrisse beim händischen Nachsägen (handbreit über dem Stubben) entfernt werden können und eine glatte, austriebsfähige Schnittfläche gewährleistet wird. Soll das Nachsägen erst nach Ablauf der Frist erfolgen, ist eine Rücksprache mit der Kreisnaturschutzbehörde zu empfehlen. 

Fragen beantwortet der Fachbereich unter knick@lksh.de.