Beim seitlichen Rückschnitt bitte darauf achten, den Mindestabstand von 1 m vom Knickwallfuß und maximal 4 m Schnitthöhe einzuhalten. Beim maschinellen Knicken sollte der Schnitt so hoch angesetzt werden, dass Spaltrisse beim händischen Nachsägen (handbreit über dem Stubben) entfernt werden können und eine glatte, austriebsfähige Schnittfläche gewährleistet wird. Soll das Nachsägen erst nach Ablauf der Frist erfolgen, ist eine Rücksprache mit der Kreisnaturschutzbehörde zu empfehlen.
Fragen beantwortet der Fachbereich unter knick@lksh.de.