Aktuelles

Eilverordnung Glyphosat-Einsatz

Ende des letzten Jahres wurde eine erneute Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat durch die EU-Kommission auf

EU-Ebene beschlossen (Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 vom 28.11.2023).

Foto: Manja Landschreiber, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

  • Der Wirkstoff Glyphosat ist nun bis zum 15. Dezember 2033 genehmigt.
  • Damit einhergehend hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die bestehenden Zulassungen glyphosathaltiger Produkte bis zum 15. Dezember 2024 verlängert. Es besteht demnach auch keine Verpflichtung glyphosathaltige Präparate zu entsorgen.

Die in Deutschland geltende Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) sieht im § 9 ein striktes Anwendungsverbot für glyphosathaltiger Produkte ab dem 01.01.2024 vor. Durch die Genehmigung des Wirkstoffs auf EU-Ebene ist das national geforderte Anwendungsverbot jedoch rechtswidrig. Deshalb hat das BVL am 15.12.2023 eine Eilverordnung für Glyphosat veröffentlicht, welche ab dem 31.12.2023 für sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 das vollständige Anwendungsverbot von Glyphosat aussetzt.


Zugelassene glyphosathaltige Produkte können mit entsprechender Indikation (z.B. Vorsaatanwendung) im Frühjahr 2024 zur Aussaat der Sommerung zum Einsatz kommen.
Wichtig: Die derzeit geltenden Anwendungsbeschränkungen und –verbote für Glyphosat, welche seit September 2021 in der aktuellen PflSchAnwV festgesetzt sind, sind weiterhin einzuhalten und entfallen nicht.
Geltende Anwendungsbeschränkungen und –verbote für Glyphosat: https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:11e96151-ad78-46b9-a2b8-c5c2f3d5e4cb
Fallbeispiele zum Einsatz von Glyphosat - Vorsaatanwendung zur Aussaat der Frühjahrskulturen: https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:f5335267-d08c-4ee9-a1c0-d386b34ea11e


Wie geht es nach dem 30. Juni 2024 weiter?

  • Bis zum 30. Juni 2024 wird die nationale PflSchAnwV überarbeitet und angepasst.
  • Über ein weiteres Bestehen oder eine Verschärfung der derzeitigen Anwendungsbeschränkungen und –verbote des Wirkstoffs Glyphosat kann derzeit aber nur spekuliert werden. Laut der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2260 sind an die Verlängerung der Genehmigung Sonderbestimmungen geknüpft. Diese betreffen u.a. den Schutz des Grundwassers zur Trinkwassergewinnung, die Einschränkung bzgl. Sikkation, Aufwandhöchstmengen und –häufigkeiten sowie auch der Schutz von Nichtzielpflanzen. Weitere Einschränkungen sind daher eher wahrscheinlich.
     

Ludger Lüders, Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer

Weitere Informationen zum Thema Pflanzenschutz finden Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: https://www.lksh.de/landwirtschaft/pflanzenschutzdienst/