- der gesamtbetriebliche Düngebedarf für N und P resultierend aus den schlagspezifischen Düngebedarfsermittlungen;
- der gesamtbetriebliche Düngereinsatz für N und P (Gesamt-N, verfügbarer N-Anteil, Phosphat) resultierend aus der schlagspezifischen Düngedokumentation;
- die Dokumentation der Weidehaltung;
- die Berechnung der betriebsindividuellen 170 kg N-Obergrenze nach § 6 (4) (DüV)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer unter https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/duengedokumentation/