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Corona-Verordnung ist seit heute nicht mehr gültig

Mit der Aussetzung der meisten bundesweit geltenden Corona-Regelungen zum 1. März sind auch die letzten landesrechtlichen Regelungen nicht mehr notwendig. Sie hatten bislang Ausnahmen zu den Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wird deswegen zum 28. Februar aufgehoben. Die letzten einschränkenden Corona-Maßnahmen auf Landesebene waren bereits zum 19. Februar aufgehoben worden.

Seit heute sind fast alle Corona-Regeln in Schleswig-Holstein aufgehoben. Foto: Pixabay

Hinweis: Bundesweit gelten laut Infektionsschutzgesetz bis einschließlich 7. April 2023 weiterhin folgende Regelungen:

In folgenden Einrichtungen sollen ab dem 1. März nur noch Besucherinnen und Besucher (nicht mehr Personal und Patientinnen und Patienten) einer Maskenpflicht unterliegen

  • Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen;

Patienten sowie Besucher von folgenden Einrichtungen müssen weiterhin Maske tragen:

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit den unter den ersten vier Punkten aufgeführten Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen ausgeführt werden,
  • Rettungsdienste