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Corona-Pandemie: Unternehmen der Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Digitalisierung sowie aus den Bereichen Umwelt und Natur können ab sofort Bundeshilfe in Anspruch nehmen

Landwirtschafts- und Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat Unternehmen in der Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Digitalisierung sowie im Natur- und Umweltschutz dazu aufgerufen, das 50-Milliarden-Euro-Hilfsprogramm des Bundes für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freie Berufe zügig in Anspruch zu nehmen.

Die Bundesregierung unterstützt von der Corona-Krise betroffene Unternehmen mit einer Soforthilfe. Foto: Pixabay

„Die Corona-Pandemie belastet schon jetzt gerade Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Familienbetriebe oft massiv. Als Land haben wir gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein für eine schnelle Umsetzung des Bundeshilfsprogramms gesorgt. Unternehmen können die entsprechenden Formulare elektronisch abrufen und Hilfe jetzt zeitnah in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass damit erste finanzielle Engpässe bei Unternehmen überwunden werden können“, sagte Albrecht.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Solo-Selbständige. Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen. Das jeweilige Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Die Förderung beträgt maximal:

  • bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten 

Hier können Sie sich den Förderantrag herunterladen!