„Die Corona-Pandemie belastet schon jetzt gerade Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Familienbetriebe oft massiv. Als Land haben wir gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein für eine schnelle Umsetzung des Bundeshilfsprogramms gesorgt. Unternehmen können die entsprechenden Formulare elektronisch abrufen und Hilfe jetzt zeitnah in Anspruch nehmen. Ich hoffe, dass damit erste finanzielle Engpässe bei Unternehmen überwunden werden können“, sagte Albrecht.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Solo-Selbständige. Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen. Das jeweilige Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Die Förderung beträgt maximal:
- bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Hier können Sie sich den Förderantrag herunterladen!