Aus diesem Grund hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch in diesem Jahr dazu entschlossen die Anschaffung solcher Drohnen für einen festgelegten Kreis von Anwendern mit einem Volumen von 2,5 Millionen Euro zu fördern.
Förderungsberechtigt sind Kreisjagdvereine e. V. und oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene die laut ihrer Vereinssatzung hauptsächlich in der Wildtierrettung, insbesondere in der Rehkitzrettung, tätig sind.
Jagdgenossenschaften sowie Vereine in Gründung bzw. Vereine ohne Eintragung im amtlichen Vereinsregister können nicht teilnehmen.
Wir bitten Sie vor der Antragstellung unbedingt das Merkblatt „Häufig gestellte Fragen (FAQs)“ und die Richtlinie zu lesen!
Antragsverfahren
Das zweistufige Antragsverfahren, bei dem jeder Teilnehmer einen einzigen Antrag auf Förderung stellen kann, ist ausschließlich online über das elektronische Antragssytem sehr einfach möglich.
Ausnahmefall: Anträge in Papierform (nur mit vorheriger Absprache mit der Projektgruppe möglich). Das Eingangsdatum bei der BLE ist fristwahrend.
Erste Stufe: Interessensbekundung an der Teilnahme am Förderprogramm
Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsfrist ist am 14. Juni 2024 abgelaufen.
Zweite Stufe: Zuwendungsantrag zur Auszahlung der Förderung
Bitte halten Sie die Vorgangsnummer und die Transaktionsnummer (TAN) aus der Eingangsbestätigung bereit!
Bitte reichen Sie unbedingt das Zertifikat der Drohne zum Nachweis der CE-Zertifizierung ein!
Hier können Sie bis einschließlich dem 30. August 2024 einen Antrag stellen.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung eines gängigen Internetbrowsers (z. B. Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari) und die Navigation im Antragssystem und nicht die Vor- und Zurück-Navigation des Browsers, da Sie durch diese automatisch ausgeloggt werden könnten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0228 6845-3167 oder per E-Mail unter rehkitzrettung@ble.de zur Verfügung.