Der Zuschuss für die Bestandsimpfungen beträgt 1 Euro für Schafe und Ziegen und 2 Euro für Rinder. Er wird auf der Grundlage der Eintragungen in der HI-Tier-Datenbank ermittelt und mit den Pflichtbeiträgen des Tierseuchenfonds verrechnet. Einer besonderen Antragstellung der Tierhalterinnen und Tierhalter bedarf es daher nicht.
Um diesen unbürokratischen Weg reibungslos zu gestalten, wird Ihre Mitarbeit benötigt. Wichtig ist, dass die Bestandsimpfungen von den Tierarztpraxen zeitnah und vollständig in der HI-Tier-Datenbank eingetragen wurden. Berücksichtigt werden können alle Impfungen, die zum Start des Melde- und Beitragsverfahrens beim Tierseuchenfonds abrufbar sind. Der Oktober ist daher dringend zu nutzen, die Impfdaten in der HI-Tier-Datenbank zu komplettieren.Über den Start des Meldeverfahrens beim Tierseuchenfonds wird gesondert informiert.
In diesem Zusammenhang wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter ihrer Meldepflicht nachkommen müssen, um die Zuwendung des Landes zu erhalten. Die Tierbestandsmeldungen sollten daher umgehend nach Bekanntgabe des Stichtags innerhalb der Meldefrist abgeben werden. Nur so stellen die Tierhalterinnen und Tierhalter sicher, dass ihnen der BTV3-Impf-Zuschuss auf die Beiträge des Tierseuchenfonds angerechnet werden kann.
Die Tierzuchtverbände wurden ebenfalls entsprechend unterrichtet.
15. August 2024
Nachdem am 8. August 2024 das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in Schleswig-Holstein erstmals in drei Kreisen (Steinburg, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg) bestätigt wurde, sind nun auch in den Kreisen Stormarn, Dithmarschen und Herzogtum-Lauenburg die ersten Fälle der Tierseuche nachgewiesen worden. Es sind sowohl Rinder- als auch Schafhaltungen betroffen. Damit liegen aus bislang insgesamt 21 Tierhaltungen in Schleswig-Holstein positive Befunde vor.
8. August 2024
Das Infektionsgeschehen der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) breitet sich deutschlandweit aus: Auch in Schleswig-Holstein wurde heute (8. August 2024) die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit in den Kreisen Steinburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Das Landwirtschaftsministerium empfiehlt eine Impfung.
Maßnahmen zum Umgang mit der Blauzungenkrankheit
Durch die Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich unmittelbare Konsequenzen für Tierhalterinnen und Tierhalter. So gelten für die Verbringung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, ab sofort Einschränkungen. Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auflagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums eingestellt.
Bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln wenden Sie sich bitte an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten. Erkrankte Tiere sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit dieses die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen einleiten kann.
Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen – Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr, Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist zudem darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt.
Wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und –halter
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies appelliert daher erneut: „Die durch das Blauzungenvirus verursachte Erkrankung kann großes Tierleid verursachen. Tierhalterinnen und Tierhalter in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und zu impfen.“ Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung bzw. eine Behandlung mit Repellentien gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.
Die Landesregierung unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.
Service-Hinweis
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
3. Juli 2024
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hat auf Basis der per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe eine Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3 veröffentlicht. Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern dringend empfohlen. Die Impfung gegen BTV biete „den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer abgeschlossen sein.
Die StIKo Vet empfiehlt, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Es wird erwartet, dass BTV-3 sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind.“
Die Stellungnahme ist auch auf der Homepage der StIKo Vet unter folgendem Link verfügbar:
Stellungnahme als PDF zum Downloaden
28. Juni 2024
Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen verbreitet , die Gefahr von Ausbrüchen der Erkrankung nimmt bei den jetzt steigenden Temperaturen weiter zu. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) empfiehlt daher den Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend, die freiwillige vorbeugende Schutzimpfung zu nutzen. Denn nur eine flächendeckende Impfung und rechtzeitiges Handeln sichern die Tiergesundheit der Bestände.
Seit dem 7. Juni 2024 ist die Impfung von Wiederkäuern gegen die Blauzungenkrankheit vom neuen Serotyp 3 (BTV-3) gestattet. Dazu stehen drei Impfstoffe zur Verfügung, die bei Rindern, Schafen und Ziegen eingesetzt werden können. Eine Impfung verhindert schwere Krankheitssymptome und Todesfälle. Da die Blauzungenkrankheit durch Gnitzen verbreitet wird, nimmt die Gefahr von Ausbrüchen der Erkrankung bei den jetzt steigenden Temperaturen weiter zu. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) empfiehlt daher den Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend, die freiwillige vorbeugende Schutzimpfung zu nutzen. Denn nur eine flächendeckende Impfung und rechtzeitiges Handeln sichern die Tiergesundheit der Bestände.
Aus diesem Grund unterstützt das MLLEV die tierhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein finanziell im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit vom neuen Serotyp 3 (BTV-3). Für Schafe und Ziegen wird ein Zuschuss von 1 Euro gewährt, für Rinder 2 Euro. Das Verfahren wird unbürokratisch unter Einbindung des Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein erfolgen. Der Zuschuss wird auf Grundlage der Eintragungen in der HI-Tier-Datenbank ermittelt und mit den Pflichtbeiträgen des Tierseuchenfonds bei dem in Kürze anstehenden Stichtagsverfahren verrechnet.
07. Juni 2024
Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert darüber, dass die Anwendung von mehreren geeigneten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) per Eilverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Wirkung zum 07. Juni 2024 gestattet wurde.
„Impfungen stellen den wirksamsten Schutz gegen diese durch Gnitzen übertragene Krankheit dar, die im vergangenen Herbst in den Niederlanden zu schweren Krankheitsgeschehen und hohen Tierverlusten v. a. in Schafhaltungen geführt hat. Mit der Eilverordnung liegt nun die rechtliche Grundlage vor, Impfungen gegen den neuen Serotyp 3 vorzunehmen. Derzeit bereitet das Land die Umsetzung einer finanziellen Unterstützung für die Impfung vor“ ,sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.
Mit der aktuell beginnenden, intensiven Mückensaison ist zu befürchten, dass sich die Erkrankung in diesem Jahr - ohne den Einsatz von Impfstoffen - aufgrund der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land rasant ausweitet.
27. Mai 2024
Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist Tierhalterinnen und Tierhalter auf die erhöhte Eintragsgefahr der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) nach Schleswig-Holstein hin und bittet um erhöhte Wachsamkeit. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch bestimmte Stechmücken, sogenannter Gnitzen, im Zeitraum Mai bis Oktober als hoch ein. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer.
"Im letzten Herbst hat sich der neue Serotyp 3 rasant in den Niederlanden verbreitet und zu Einträgen u.a. nach Niedersachsen geführt. Wegen der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land nehmen wir die Lage sehr ernst und bereiten uns intensiv auf einen möglichen Eintrag in Wiederkäuer haltende Betriebe vor. Im Rahmen der Vorbereitungen und um im Ernstfall handlungsfähig zu sein, stehen wir bereits in engem Austausch mit allen beteiligten Akteuren“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz am vergangenen Mittwoch habe sich Schleswig-Holstein zudem für die möglichst schnelle Einsatzmöglichkeit von Impfstoffen in Deutschland eingesetzt.
Wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter:
Bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stellt die Impfung den wirksamsten Schutz dar. Derzeit besteht in Deutschland allerdings keine Möglichkeit der Impfung gegen das BTV-3-Virus. Sobald eine Impfung möglich ist, wird das MLLEV darüber informieren. Um Gnitzen abzuwehren, können Tierbestände mit sog. Repellentien, Mitteln zur Abwehr von Insekten, behandelt werden. Außerdem kann eine Aufstallung in der Zeit der größten Flugaktivität der Gnitzen (Dämmerung, Nacht) einen gewissen Schutz bieten und somit ggf. vor einer Übertragung des Virus schützen.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken), jedoch nicht von Tier zu Tier übertragen wird. Sie ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich.
Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Blauzungenkrankheit. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus nicht BTV-freien Zonen (derzeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz) nach Schleswig-Holstein unterliegt der Genehmigungspflicht.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere aus nicht BTV-freien Zonen nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:
- Informationen der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/blauzungenkrankheit
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
pm MLLEV