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Außenbereiche von Tier- und Wildparks sowie Zoos wieder geöffnet

Ab heute gelten in Schleswig-Holstein neue Corona-Regeln. Aufgrund der aktuellen Infektionslage und nach den Gesprächen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch hat das Landeskabinett am Sonntag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Schleswig-Holstein verzeichnet im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt vergleichsweise niedrige Infektionszahlen und setzt daher nicht alle Punkte der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche um. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

Ab heute dürfen Wildparks wieder öffnen. Foto: Pixabay

Ministerpräsident Daniel Günther bedankte sich bei allen Schleswig-Holsteiner:innen, die mit ihrem disziplinierten Verhalten seit Monaten dazu beitrügen, dass die Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein beherrschbar bleibe. „Das ist auch weiterhin der Schlüssel, mit dem wir diese Herausforderung meistern werden. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir alle wieder etwas mehr Zuversicht und Optimismus haben können. Jeder von uns kann dafür etwas tun, diese Krise zu meistern.“

Kein Grund zur Sorglosigkeit

Die Landesregierung habe früh sehr einschneidende Regelungen beschlossen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und die Bürger:innen zu schützen. Dies zeige nun Wirkung, erklärte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. „In Schleswig-Holstein wird aufgrund der guten Ausgangslage deshalb an den grundsätzlichen Regelungen festgehalten – in einigen wenigen Bereichen können wir sogar vorsichtig wieder öffnen, in anderen Bereichen gibt es zusätzliche Maßnahmen. Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit – Kontaktbeschränkungen, das Vermeiden von Menschenansammlungen, Hygieneregeln und die Maskenpflicht bleiben auch heute die effektivsten Mittel“,appellierte Garg. Die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsämter, der Ärzt:innen und Pfleger:innen müsse stets gewährleistet sein.

Kontaktbeschränkungen bleiben bei 10 Personen

Schleswig-Holstein behält die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen bei: Im öffentlichen Raum dürfen sich auch weiterhin maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Auch im privaten Raum bleibt die maximale Anzahl an Personen, die sich treffen dürfen bei zehn. Wichtig ist nach wie vor, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren.

Diese Regelungen sind neu

Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden. Außerdem dürfen die Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet. Diese gilt nun zusätzlich nach Ausweisung durch die kommunalen Behörden auch in Bahnhöfen sowie an Bahnhofsvorplätzen und Haltestellen.

Außerdem muss nun auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie grundsätzlich am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen eine Mund-nasen-Bedeckung getragen werden.
Ausnahmen hierzu gelten:

  1. am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
  2. bei schweren körperlichen Tätigkeiten;
  3. wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen;
  4. bei der Nahrungsaufnahme;
  5. wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist;
  6. im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen und Anhörungen.

Regionale Sonderregelungen bei hohen Infektionszahlen

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Regelungen in Kraft treten. Sie werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und per Allgemeinverfügung vom Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt verkündet. Regional verschärfte Regelungen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung beziehungsweise Umsetzung.

 Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 30. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 20. Dezember 2020.