Die Richtlinie für Ausgleichszahlungen bei Schäden in ackerbaulichen Sommerkulturen geht nunmehr in das dritte Jahr. Dabei kann online ein Antrag auf Ausgleich nach einem definierten Verfahren gestellt werden. Informationen finden sich unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/schadensgutachtenGaense
Eine weitere Richtlinie für Ausgleichszahlungen bei Schäden durch ziehende Wildgänse ist derzeit in der Erarbeitung im Landwirtschaftsministerium MLLEV. Diese wird auch den Ausgleich auf Grünland und in Winterkulturen umfassen und den Gänsemelder nutzen.
Wir weisen darauf hin, dass für beide Richtlinien im ersten Schritt eine Meldung von Wildgänsevorkommen über den Gänsemelder zu erfolgen hat. Der Gänsemelder ist eine online-Plattform, auf der flächenscharf Vorkommen gemeldet werden können. Er ist einsehbar unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/gaensemeld. Neue Nutzer müssen sich als „Privatperson“ registrieren.
Für die Inanspruchnahme von später zu beantragenden Ausgleichszahlungen ist die Meldung erforderlich. Dies ist insbesondere wichtig, da die Richtlinie des MLLEV im Laufe des ersten Halbjahrs 2025 in Kraft gesetzt werden soll. Schäden sind hier spätestens 14 Tage nach Eintritt in den Gänsemelder einzutragen. Für weitere Fragen und Beratung steht der Fachbereich Umwelt und Gewässerschutz zur Verfügung.