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Anträge zur Förderung für Ferkelnarkosegeräte noch bis zum 1. Juli möglich

Ferkelerzeuger/-innen können noch bis zum 1. Juli einen Antrag auf die Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration stellen. Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration auch von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten.

Noch sind Anträge zur Förderung von Ferkelnarkosegeräte möglich. Foto: Christian Meyer

Eine der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration ist die chirurgische Kastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran. Die Anschaffung der für die Inhalationsnarkose benötigten Narkosegeräte wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft finanziell gefördert. Die Förderung der nach DIN EN ISO 17025 zertifizierten Geräte beträgt bis zu 60 Prozent der Gerätekosten bzw. maximal 5.000 Euro je Unternehmen.

Noch bis zum 1. Juli können Ferkelerzeuger/-innen die Förderung der Anschaffung eines Ferkelnarkosegeräts bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) beantragen. Dieser Antrag muss vor der Anschaffung des Narkosegeräts gestellt und bewilligt werden. Nach dem Gerätekauf muss ein zweiter Antrag auf Auszahlung der Förderung gestellt werden. Dieser zweite Antrag kann bin zum 1. September gestellt werden.

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