Die Zahl der entlang der Westküste vom schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erfassten verendeten Wildvögel hat sich zudem weiter auf knapp 11.000 erhöht. Aufgefundene Kadaver werden sicher entsorgt, um den Infektionsdruck für andere Wildvögel zu reduzieren.
„Mit der Ausbreitung der Geflügelpest ins Binnenland sind auch verstärkt Vogelarten betroffen, die nicht an spezielle Lebensräume gebunden sind. Ich appelliere daher an die Geflügelhalter, ihre Tiere durch die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen weiterhin bestmöglich zu schützen“, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.
Durch die im Rahmen des aktuellen Geschehens ergriffenen Maßnahmen konnte trotz des hohen Infektionsdrucks im Land die Zahl der Ausbrüche bisher auf fünf Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 2.500 Stück Geflügel begrenzt werden.
Hintergrund:
Das europaweite Geflügelpestgeschehen 2016/2017 stellte das bislang schwerste, am längsten andauernde und weitesten verbreitete Geschehen seit Beginn der Aufzeichnungen dar. Schleswig-Holstein zählte deutschlandweit zu den zuerst und mit 120 Nachweisen in der Wildvogelpopulation im bundesweiten Vergleich zu den stark betroffenen Ländern. Das Geschehen dauerte in Schleswig-Holstein ununterbrochen 192 Tage an.
Im Rahmen der aktuellen Nachweise in Schleswig-Holstein wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5 sowie in einem Fall H5N1 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potential haben, d.h. auf den Menschen übertragen werden können.
Bürgerinnen und Bürger sind weiter dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.
Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Weitere Hinweise erhalten Kleinhalter und Hobbyhalter auch in der Broschüre „Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby– und Kleingeflügelhalter“. Alle Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht:
www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Weitere Informationen:
- Die Risikoeinschätzung des FLI
- Informationen der Landesregierung
- Informationen des FLI
- Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.