Jetzt aktuell: Ausnahme zur streifenförmigen Aufbringung auf Grünland im Einzelfall möglich
Flüssige organische oder flüssige organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff müssen auf bestelltem Acker seit dem 1.02.2020 streifenförmig auf den Boden abgelegt oder direkt in den Boden injiziert werden.