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Jetzt aktuell: Ausnahme zur streifenförmigen Aufbringung auf Grünland im Einzelfall möglich

Flüssige organische oder flüssige organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff müssen auf bestelltem Acker seit dem 1.02.2020 streifenförmig auf den Boden abgelegt oder direkt in den Boden injiziert werden.

 

Breitverteilung in definierten Einzelfällen (Düngemittel < 2% TS; Feldblöcke < 1 ha; Flächen mit NC 480). Foto: Peter Lausen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gilt diese Vorschrift erst ab dem 1.02.2025. Es besteht in definierten Einzelfällen (Düngemittel < 2% TS; Feldblöcke < 1 ha; Flächen mit NC 480) die Möglichkeit, beim LLnL einen Ausnahmeantrag für die Aufbringung auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau mittels anderer Verfahren als der streifenförmigen Ausbringung zu stellen. Das Antragsformular mit den entsprechenden Erläuterungen und Hinweisen kann online auf der Startseite von ENDO-SH unter Downloads abgerufen werden. Fragen zu dem Antragsverfahren beantwortet das LLnL telefonisch (0 43 47-70 47 77) und per E-Mail: endo-sh@llnl.landsh.de

Mehr Infos auch hier: Lagerkapazitäten und Gülleausbringtechnik (lksh.de)