Da die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) annähernd konstant blieb, stieg die durchschnittliche Betriebsgröße in diesem Zeitraum von 81 auf 84 ha je Betrieb.
Während die Zahl der Personengesellschaften (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in den letzten drei Jahren stabil blieb, nahm die Zahl der Betriebe im Besitz einzelner Personen oder von Ehepaaren (sog. Einzelunternehmen) im Vergleich zu 2020 ab. Sie stellten 2023 mit 88 Prozent aller Betriebe aber nach wie vor die größte Betriebsgruppe. Das Verhältnis von Haupt- (57 Prozent) zu Nebenerwerbsbetrieben (43 Prozent) blieb annähernd konstant.
Der Rückgang der Betriebszahlen zeigt sich vor allem bei den viehhaltenden Betrieben. Deren Zahl sank binnen Drei-Jahres-Frist um gut sieben Prozent auf rund 8 270 Betriebe. Überdurchschnittlich stark betraf der Rückgang die Schweinehaltung. Hier sanken sowohl die Betriebs- als auch die Bestandszahlen deutlich (minus 25 Prozent bzw. minus 23 Prozent).
Parallel zum Strukturwandel der Betriebe war auch die Zahl der in den Betrieben tätigen Personen rückläufig (minus sieben Prozent auf 39 600 Personen). Den größten Anteil daran hatten nach wie vor die 17 800 Familienarbeitskräfte. Diese erbrachten rund die Hälfte der Arbeitsleistung in den Betrieben (minus 1,5 Prozent). Die 12 690 ständig beschäftigten Arbeitskräfte leisteten 40 Prozent und die rund 9 100 Saisonarbeitskräfte zehn Prozent der betrieblichen Arbeitsleistung.
Ein steigender Anteil (plus sieben Prozent), inzwischen 47 Prozent aller Betriebe, diversifizierte sich über die klassischen Betriebszweige Pflanzenbau und Viehhaltung hinaus; sie erwirtschafteten mit ihren landwirtschaftlichen Gebäuden, Maschinen und Arbeitskräften ein zusätzliches Einkommen. So generierten beispielsweise gut 4 000 Betriebe Umsätze aus der Erzeugung erneuerbarer Energien, rund 1 600 Betriebe aus Verarbeitung und Direktvermarktung und knapp 1 600 Betriebe aus Arbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe.
Auch auf dem Acker findet – aufgrund steigenden Umweltbewusstseins und daraus folgenden Förderbedingungen der Agrarpolitik – eine Diversifizierung statt. So stieg im Jahr 2023 gegenüber 2020 die Fläche zum Anbau von Winterzwischenfrüchten, z. B. zur Gründüngung, (auf gut 13 Prozent der Ackerfläche) um fast 50 Prozent an. Noch deutlicher ist die Entwicklung beim Anbau von Sommerzwischenfrüchten, die ebenfalls hauptsächlich für die Gründüngung verwendet werden. Ihre Fläche (inzwischen elf Prozent der Ackerfläche) verzehnfachte sich fast im Vergleich zu 2020.
Zum ersten Mal seit 2016 wurde 2023 wieder die Bodenbearbeitung erhoben: Hier zeichnete sich eine Zunahme bodenschonender Verfahren ab. 2023 erfolgten die pfluglose Bearbeitung des Bodens und die Direkteinsaat mehr als doppelt so häufig wie im Jahr 2016. Diese bodenkonservierenden Vorgehen kamen auf inzwischen knapp 244 000 ha (37 Prozent des Ackerlandes) zur Anwendung.
Hinweise:
Die Daten der Agrarstrukturerhebung wurden zum Stichtag 1. März 2023 erhoben. Detailliertere Ergebnisse werden sukzessive im Laufe des Jahres, beginnend ab Ende März, unter www.statistik-nord.de (Externer Link) veröffentlicht.