Vom 1. April bis 30. Juni 2020 konnten Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein einen Antrag auf Förderung stellen, um die Anforderungen im Umgang mit der bundesweit geltenden Düngeverordnung besser bewältigen zu können. Diese sieht vor, das Grundwasser flächendeckend vor zu hohen Nitrateinträgen zu schützen. Bis 2022 werden Fördermittel in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro ausgezahlt.
Staatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt lobt das Engagement: „Unser Förderprogramm ist sehr gut angenommen worden. Daran ist abzulesen: Die Landwirtinnen und Landwirte sind dazu bereit, aktiv in den Gewässerschutz zu investieren. Besonders hoch ist ihre Bereitschaft, sofern sich ihr Betrieb in einem Gebiet befindet, in dem das Grundwasser besonders gefährdet ist. Diese Aufbruchsstimmung ist ein positives Zeichen – sowohl für die Zukunft der Landwirtschaft als auch für nachhaltigen Umweltschutz.“
Mithilfe technischer und baulicher Verbesserungen zur gezielten und effizienten Nutzung der Nährstoffe in der Gülle soll der Grundwasserschutz weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Wie zu erwarten war, haben die meisten Landwirtinnen und Landwirte die Realisierung der Investitionen in den Jahren 2021 und 2022 geplant, zumal es sich um größere und planungsintensive Bauprojekte handelt. Aufschlussreich ist in diesem Kontext auch die regionale Herkunft der teilnehmenden Betriebe: So befinden sich die meisten am Förderprogramm partizipierenden Betriebe in den gefährdeten Grundwasserkörpern – also in jenen Gebieten in Schleswig-Holstein, in denen Maßnahmen zum Grundwasserschutz besonders notwendig sind.
Anzahl Bewilligungen | Höhe des Zuschusses | Durchschnittlicher Zuschuss in Euro | Summe der Zuschüsse in Euro | |
Lager | 80 | 40%* | 45.200 | 3.616.200 |
Technik | 48 | 20% | 9.100 | 439.000 |
Gesamt | 128 | 31.700 | 4.055.200 |
*Ausnahmen: Für Lagunen und Festmistplatten wurde ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme gewährt.
Von den ursprünglich 168 Anträgen konnten für 128 Antragsteller Bewilligungen ausgesprochen werden. Im Einzelnen haben 80 Landwirtinnen und Landwirte Bewilligungen für Investitionen in Wirtschaftsdüngerlagerstätten, also bauliche Anlagen wie Güllebehälter mit Abdeckungen, Mistplatten oder Lagunen zur Lagerung von verunreinigtem Oberflächenwasser erhalten sowie für die nachträgliche Abdeckung von bestehenden Wirtschaftsdüngerlagerstätten. Weitere 48 Landwirtinnen und Landwirte konnten von einer Förderung für Investitionen in emissionsmindernde Technik zum Ausbringen von Wirtschaftsdünger profitieren.
Landwirtinnen und Landwirte, die in diesem Jahr einen Förderantrag für mehr Nährstoffeffizienz stellen möchten, können an dem neuen Bundesprogramm (vorauusichtlich Anfang März 2021) teilnehmen.