Landwirte sind aufgrund ihrer Berufsausbildung befähigt, im eigenen Bestand Tiere fachgerecht notzutöten. Vor einigen Jahren haben sich dazu die Bestimmungen geändert und einige Amtsveterinäre wünschen eine Schulung, wenn im Betrieb das Verfahren mit der Elektro-Zange gewählt wird.
Alle interessierten Schweinehalter sind einladen mit dieser Schulung ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu aktualisieren, gemäß § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes für die Nottötung von Schweinen. Denn für die fachgerechte Ausführung der Nottötung im schweinehaltenden Betrieb ist der Tierhalter verantwortlich. Bei der Schulung werden die verschiedenen Methoden und deren kritischen Punkte dargelegt und bei Bedarf kann auch vertieft auf eine Methode eingegangen werden.
Das Seminar vermittelt nicht den Sachkundenachweis nach § 4 Abs. 1a des Tierschutzgesetzes und § 4 Abs. 2 der Tierschutz-Schlachtverordnung für das gewerbliche Schlachten.
Programm:
8.00 Uhr
Theoretische Schulung, Dr. Dyrba, bsi Schwarzenbek
Themenkomplex
12.15 Uhr
Mittagspause
13.00 Uhr
Praktische Demonstration am Schlachthof, Betäubung und Tötung von Schweinen mit elektrischem Strom sowie Entblutung
16.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Anmeldung an Janna Fritz per E-Mail: jfritz@lksh.de vorab bis Montag, 22. November erforderlich.