Jeder Biogasanlagenbetreiber bzw. jeder Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass zwei Personen an einer Sicherheitsschulung mindestens alle vier Jahre teilnehmen.
Die bewährten Biogasbetreiberschulungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein werden auch in diesem Jahr durchgeführt.
Die Mindestschulungsinhalte der geforderten Fortbildungsmaßnahmen werden bearbeitet. Mit den erfahrenen Referenten aus den vergangenen Jahren werden die Themen wie
Teilnahmebeitrag: 265 €/Person, inkl. Verpflegungspauschale
Erläuterung siehe https://www.lksh.de/de/foerderung/foerderung-in-der-bildung/
Dieses Seminar wird aus Mitteln der EU (ELER) und des Landes S-H (MLLEV) gefördert.