Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2020 liegen, müssen nach dem ersten Dreijahreszeitraum nun an einer erneuten Düngeberatung im Jahr 2024 teilnehmen. Falls das noch nicht erfolgt ist sollte unbedingt der nächst mögliche Termin wahrgenommen werden.
Für Betriebe, welche erstmalig mit der Änderung der LDüV vom 18. November 2022 Flächen in den roten Gebieten bewirtschaften, musste der Nachweis bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden. Falls das noch nicht erfolgt ist sollte unbedingt der nächst mögliche Termin wahrgenommen werden.
Die Landwirtschaftskammer bietet dazu folgenden Seminartermin an:
12. November 2025 als Präsenzveranstaltung in der Halle der Landwirtschaftskammer auf dem Norla-Gelände
Die Anmeldung erfolgt hier über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer.
Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 50 €.
Anmeldeschluss ist am 11.11.2025
Diese verpflichtende Beratung wurde der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom Land übertragen. Die Teilnahme an der Düngeberatung wird anschließend bescheinigt und ist der zuständigen Behörde (LLnL) auf Verlangen nachzuweisen. Die Verstöße im Düngerecht können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen und stellen einen Verstoß im Sinne des Ordnungsrechts dar.
Peter Lausen, Landwirtschaftskammer SH