Pflichtberatung für Betriebsleiter in der N-Kulisse

Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein vom 15.12.2020 liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten und diesen alle drei Jahre erneuern. Für Betriebe, welche erstmalig mit der Änderung der LDüV vom 18.11.2022 Flächen in den roten Gebieten bewirtschaften, ist der Nachweis bis zum 31.12.2023 zu erbringen.

Angesprochen für den Schulungstermin sind exklusiv alle betroffenen Betriebe, die noch keine Bescheinigung erlangt haben. Auch Betriebe, die jüngst erstmalig Flächen in der N-Kulisse hinzubekommen haben, oder Betriebsleiter, die unlängst einen Betrieb übernommen haben, müssen an einer Düngeberatung teilnehmen. Die Landwirtschaftskammer bietet dazu folgenden Seminartermin an:

Webseminar über Zoom am:

1. Februar 2023

Anmeldeschluss ist der 20.01.2023

Die Düngeberatung findet von 9 bis 13.15 Uhr statt.

Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang und Hörmöglichkeit erforderlich. Die Anmeldung erfolgt hier über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer.

Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 35 €.

Bei Fragen ist Ansprechpartner: Peter Lausen, Tel.: 04331-9453-341, plausen@lksh.de

Diese verpflichtende Beratung wurde der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom Land übertragen. Die Teilnahme an der Düngeberatung wird anschließend bescheinigt und ist der zuständigen Behörde (LLUR) auf Verlangen nachzuweisen. Die Nichtnachweisung einer Bescheinigung ist ab diesem Jahr Cross-Compliance – und im Sinne des Ordnungsrechtes relevant und entspricht einem Verstoß.

Peter Lausen, Landwirtschaftskammer SH

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