Pflichtberatung für Betriebsleiter in der N-Kulisse

Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2020 liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten. Nach dem ersten Dreijahreszeitraum ist nun für diese Betriebe eine erneute Düngeberatung im Jahr 2024 erforderlich.

Für Betriebe, welche erstmalig mit der Änderung der LDüV vom 18. November 2022 Flächen in den roten Gebieten bewirtschaften, musste der Nachweis bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden. Falls das noch nicht erfolgt ist sollte unbedingt der nächst mögliche Termin wahrgenommen werden.

Die Landwirtschaftskammer bietet dazu folgenden Seminartermin an:

07. November 2024 als Online-Seminar

Das Webseminar erfolgt über Zoom. Für die Teilnahme ist ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang und Hörmöglichkeit erforderlich.

Die Anmeldung erfolgt hier über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer. 

Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 35 €.

Anmeldeschluss ist am 05.11.2024

Ansprechpartner bei Fragen ist: Peter Lausen, Tel.: 04331-9453-341, plausen@lksh.de

Diese verpflichtende Beratung wurde der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom Land übertragen. Die Teilnahme an der Düngeberatung wird anschließend bescheinigt und ist der zuständigen Behörde (LLnL) auf Verlangen nachzuweisen. Die Verstöße im Düngerecht können zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen und stellen einen Verstoß im Sinne des Ordnungsrechts dar.

Peter Lausen, Landwirtschaftskammer SH

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