Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert, dass sich alle Mitarbeiter/innen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, regelmäßig im Bereich der Lebensmittelhygiene schulen.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie und Ihre Mitarbeiter/innen die gesetzlichen Anforderungen. Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist Bestandteil der Schulung.
Inhalte:
Die Teilnehmer/innen erhalten im Nachgang an die Veranstaltung die erforderliche Bescheinigung.
Referentin: Dr. Wiebke Meyer, Landwirtschaftskammer SH
Dauer: 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Ort: Online
Ansprechpartnerin: Dr. Wiebke Meyer, Tel. 04331 9453-227, wmeyer@lksh.de
Anmeldung: Landwirtschaftskammer, Tel. 04331 9453-212, seminare@lksh.de
Anmeldefrist: 04.02.2025
Teilnahmebeitrag: 30 €/Person
Erläuterung Fördermöglichkeiten siehe https://www.lksh.de/de/foerderung/foerderung-in-der-bildung/
Teilnahmebedingungen:www.lksh.de/de/aktuelles/agrarterminkalender/teilnahmebedingungen/