Öko-Regelung 5 (ÖR 5) – mit Artenvielfalt Geld verdienen

Im Rahmen der GAP Reform ergeben sich seit 2023 für Betriebe mit Dauergrünland Fördermöglichkeiten, um sich die Erhaltung artenreicherer Grünlandflächen honorieren zu lassen.

Die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ zielt darauf ab, Artenvielfalt zu bewahren und zu fördern.

Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationen zu Bestimmungsmerkmalen der Kennarten und den Möglichkeiten der Dokumentation – in der Theorie und in der praktischen Anwendung auf der Fläche.

Anmeldung: bis Donnerstag, 17.04.2025

 

Kosten: gebührenfrei, 7,50 €/Person Getränkepauschale

Erläuterung siehe https://www.lksh.de/de/foerderung/foerderung-in-der-bildung/
Dieses Seminar wird aus Mitteln der EU (ELER) und des Landes S-H (MLLEV) gefördert.

Veranstaltungsort

Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp, Blekendorf

Gutshof 24327 Blekendorf

Veranstalter