Der Umgang mit unheilbar erkrankten Nutztieren ist ein gesellschaftlich hochsensibles Thema. Beim Tierhalter liegt die Pflicht, für ein solches Tier ohne Verzug die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Tierschutzrechtlich stehen ausschließlich die Einschläferung durch einen Tierarzt und die fachgerechte Nottötung durch eine fachkundige Person nach Bolzenschuss zur Verfügung. In diesem Seminar sollen die Rahmenbedingungen und der sachgerechte Ablauf der Nottötung aufgefrischt und die Alternativen (Tierarzt, rechtzeitige Schlachtung, Transportfähigkeit) von allen Seiten beleuchtet werden.
Eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Nottötung durch den Tierhalter ist die Schulung nicht, sie schafft aber die nötige Sicherheit in allen rechtlichen Fragen zu diesem schwierigen Thema.
Ziel ist es, damit den Tierschutz und das Wohl der Tiere zu fördern und die Landwirte in einer tiergerechten Handlungsweise zu unterstützen.
Referentin: Dr. Karen von Holleben, bsi Schwarzenbek
Dauer: 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Ort: Rendsburg
Anmeldung: Landwirtschaftskammer, Tel. 04331 9453-212, seminare@lksh.de
Anmeldefrist: 24.01.2025
Teilnahmebeitrag: gebührenfrei, 20 €/Person Verpflegungspauschale
Dieses Seminar wird aus Mitteln der EU (ELER) und des Landes S-H (MLLEV) gefördert.
Erläuterung siehe https://www.lksh.de/de/foerderung/foerderung-in-der-bildung/
Teilnahmebedingungen:www.lksh.de/de/aktuelles/agrarterminkalender/teilnahmebedingungen/