Nach den gesetzlichen Vorgaben im Pflanzenschutz sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme nach § 7 PflSchSachkVO teilzunehmen. Die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung verlängert den Zeitraum wieder um drei weitere Jahre. In Schleswig-Holstein gilt die Stichtagsregelung. Der neue Fortbildungszeitraum beginnt mit dem Tag der besuchten Veranstaltung.
Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeitraumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird bei Kontrollen überprüft.
Inhalte u.a.:
Referenten sind die Berater des Pflanzenschutzdienstes in den einzelnen Regionen, Mitarbeiter der LKSH und anderen Institutionen.
Die Fortbildung inkl. Bescheinigung kostet 50,- EUR und wird Ihnen nach der Teilnahme in Rechnung gestellt.