Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz, Landwirtschaft

Nach den gesetzlichen Vorgaben im Pflanzenschutz sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme nach § 7 PflSchSachkVO teilzunehmen. Die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung verlängert den Zeitraum wieder um drei weitere Jahre. In Schleswig-Holstein gilt die Stichtagsregelung. Der neue Fortbildungszeitraum beginnt mit dem Tag der besuchten Veranstaltung.

Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeitraumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird bei Kontrollen überprüft.

Inhalte u.a.:

  • Aktuelles rechtliches im Pflanzenschutz
  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Anwenderschutz
  • Pflanzenschutztechnik

 

Referenten sind die Berater des Pflanzenschutzdienstes in den einzelnen Regionen, Mitarbeiter der LKSH und anderen Institutionen.

Die Fortbildung inkl. Bescheinigung kostet 50,- EUR und wird Ihnen nach der Teilnahme in Rechnung gestellt.

Veranstaltungsort

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Rendsburg

Grüner Kamp 15-17 24768 Rendsburg

Veranstalter