Seit Anfang April können Förderungsanträge für Investitionen im Bereich Nährstoffmanagement und Nährstoffeffizienz gestellt werden.
Dabei geht es um:
- spezielle Maschinen zur Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und
- den Bau und die Abdeckung von Lagerstätten. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen.
Zu prüfen ist, ob ein Zuschuss von 20 % bzw. 40 % in Frage kommt. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020. Die bis dahin eingegangenen Anträge werden vom MELUND nach einem vorgegebenen Ranking priorisiert.
Nähere Hinweise dazu gibt es unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/foerdermassnahmenNaehrstoffmanagement.html
Bei Fragen steht Ihnen gerne die Unternehmensberatung der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.