Ergänzendes Schulungsangebot - Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation in Schleswig-Holstein (ENDO-SH) – Anwenderschulung für Betriebsleiter/innen
Die Meldefrist ist zum 01. April 2024 abgelaufen, eine Nachmeldung der relevanten Daten aus 2023 ist allerdings möglich und unbedingt zu empfehlen. Darüber hinaus ist eine Bearbeitung des Düngejahres 2024 möglich. Grundsätzlich sind die Düngedaten des Kalenderjahres 2023 (Düngebedarfsermittlung für N und P, die Dokumentation der tatsächlichen Düngung, die Weidedokumentation sowie die Bewertung der betrieblichen N-Obergrenze (170 kg N)) gemäß Landesmeldeverordnung von allen Betrieben, die zur Erstellung dieser Dokumente nach Düngeverordnung 2020 verpflichtet sind, elektronisch auf der Plattform ENDO-SH (Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation Schleswig-Holstein) zu melden.
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bietet Betriebsleiter/innen im Auftrag des Landes wieder kostenfreie Online-Anwenderschulungen über Zoom an. Für Fragen bezüglich des Schulungsangebotes der Landwirtschaftskammer bitte den Autor Dr. Lars Biernat ansprechen unter Tel. 04331/9453- 340.
Die freiwillige Schulung wird am 02.05.2024 von 9 bis 13 Uhr stattfinden. Bei Bedarf werden weitere Schulungstermine angeboten.
Hier der Zugangslink: https://us06web.zoom.us/j/89710523990
Einfach am Schulungstag ohne vorherige Anmeldung den Agrarterminkalender unter https://www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/ aufrufen und das entsprechende Datum suchen.
Die Schulung umfasst eine detaillierte Einführung in das Programm ENDO-SH, gefolgt von Anwendungsbeispielen und weiteren nützlichen Hintergrundinformationen und richtet sich an Betriebsleiter/innen, die eine Meldung selbstständig durchführen wollen. Das Programm ENDO-SH steht unter https://www.endo-sh.de/.
Grundsätzliche technische Fragen bezüglich der Anwendung von ENDO-SH sind direkt an das LLnL über die ENDO-SH Hotline: 04347/704-777 oder das elektronische Postfach endo-sh@llnl.landsh.de zu stellen.
Die Meldung der relevanten Düngedaten kann auch über eine Schnittstelle des Düngeplanungsprogramms der Landwirtschaftskammer erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.lksh.de/landwirtschaft/duengung/duengebedarfsermittlung-duengeplanung-duengeplanungsprogramm/direkt-zum-duengeplanungsprogramm/
Dr. Lars Biernat
Landwirtschaftskammer SH