Die meisten Pflanzenschutzgeräte müssen alle sechs Kalenderhalbjahre zur amtlichen Pflanzenschutzgerätekontrolle in die Werkstatt.
Pflanzenschutzgeräte müssen alle sechs Kalenderhalbjahre zur amtlichen Pflanzenschutzgerätekontrolle. Fotos: Dr. Wolfgang Pfeil, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Zusätzlich müssen die Pflanzenschutzgeräte mindestens zu Saisonbeginn selbstständig in den Betrieben kalibriert werden.