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Bis 31. Juli noch möglich: Antragstellung zur Förderung von Investitionen in teilmobile Schlachteinheiten Rinder

Wichtig: Nur Schlachter und Schlachterinnen bzw. Schlachtstätten können die Förderung beantragen, nicht Landwirte und Landwirtinnen. 50% der Investition wird gefördert, max. 25.000€. Es ist noch Geld im Topf!

 

Die teilmobile Schlachtung verringert den Stress der Rinder. Foto: PIxabay

Mit diesem neuen Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in Schleswig-Holstein Investitionen in mobile Schlachtanlagen für Rinder, so dass Tiere möglichst schonend und ohne lange Transporte geschlachtet werden können. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung des Tierwohls, zum Klimaschutz und zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum geleistet werden. Darüber hinaus soll gerade für kleine Schlachtbetriebe in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Direktvermarktung die wirtschaftlichen Chancen verbessert werden.

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Schlachtunternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein (Antragsteller). Die Höhe der Zuwendung wird bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und darf den Förderhöchstbetrag von 25.000 Euro nicht übersteigen. Insgesamt stehen 100.000 Euro für die Förderung mobiler Schlachtanlagen im Landeshaushalt in diesem Jahr zur Verfügung. Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden.

Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.