Schaderregerüberwachung im Winterraps im Herbst

Mit der aktuellen Rapsaussaat sollten zeitnah die Gelbschalen auf jeder Rapsfläche aufgestellt werden, damit die Einwanderung der Rapserdflöhe rechtzeitig erkannt und dann gegebenenfalls zeitnah gehandelt werden kann.

Zu Beginn (bis zum 3-Blattstadium) sollte außerdem der Blattflächenfraß beobachtet werden.

Die Einwanderung der Rapserdflöhe erfolgt schlagspezifisch:

  • varriiert je nach regionaler Rapsanbaudichte, Größe und Lage des Schlages,
  • dem Entwicklungsstand der Rapspflanzen
  • ist auch abhängig davon, wo vorjähriger Raps stand oder aktuell bearbeitet wird,
  • sich Waldkanten und Knicks (Sommerquartiere) befinden.

Auf größeren Schlägen sollten mehrere Gelbschalen stehen. Diese sollten leicht eingegraben werden, denn die Rapserdflöhe (REF) hüpfen eher zufällig hinein, Sie sind halb voll mit Spüliwasser zu befüllen und mit dem dazugehörigen Gitter zum Schutz von Bestäuberinsekten abzudecken. Die Gelbschalen müssen 1 bis 3x proWoche kontrolliert werden (je wärmer, umso häufiger), dann die Anzahl der Käfer notiert und das Wasser gewechselt werden. Optimale Bedingungen für den Rapserdfloh liegen bei Temperaturen zwischen 16 und 20 °C und Sonnenschein. Gelbschalen sollten so lange wie möglich oder sogar über Winter draußen stehen bleiben, denn in milden Wintern ist eine weitere Aktivität der Rapserdflöhe möglich, oder sogar erste Rüssler erscheinen schon früh nach dem Winter im Raps.


Direkt nach der Einwanderung/dem Zuflug der Rapserdflöhe vollziehen sie ihren Reifungsfraß. In dieser Zeit sind sie lichtempfindlich. Eine Behandlung sollte zum Ende einer Warmwetterphase, vorrangig abends/nachts, also in aktiver Phase stattfinden.

Ab ca. Anfang/Mitte Oktober findet dann die Eiablage statt, welche sich bis in den Winter fortsetzen kann.
Die Larven wandern danach in die Blattstiele. Milde Winter fördern die Larvenentwicklung und deren Schadpotenzial.

Bekämpfungsschwellen (BKS) der Rapserdflöhe im Herbst:

  • von Keimblatt bis 3-Blattstadium: > 10 % Blattflächenfraß
    und
  • im 4- bis 6-Blattstadium: > 50 REF innerhalb von 3 Wochen pro Gelbschale
    und
  • im Oktober bis Dezember: Pflanzen und Blattstiele aufschneiden: 3-5 Larven/Pflanze

Erst mit Erreichen der BKS ist eine Insektizidbehandlung mit den zugelassenen Pyrethroiden während des Reifungsfraßes notwendig. Bei mehrmaliger Behandlung ist auf die maximale Anwendungshäufigkeit und den zugelassenen Abstand in Tagen des jeweiligen Insektizids zu achten.
Ab der Eiablage beziehungsweise der Larvenentwicklung sollten bevorzugt die Cyantraniliprole-haltigen Insektizide wie Exirel und Minecto Gold, die auch für den Herbst 2024 wieder eine Notfallzulassung nach Art. 53 erhalten haben, eingesetzt werden. Aufgrund von bereits bestehenden Pyrethroid-Resistenzen beim Rapserdfloh oder vorheriger Anwendungshäufigkeit von Pyrethroiden ist damit ein Wirkstoffwechsel möglich. Diese haben eine teilsystemische Wirkung, die auch in der Pflanze und somit noch gegen die Larven darin wirken kann.

JKI-Anti-Resistenzstrategie bei wichtigen tierischen Schaderregern in Raps für 2024


ISIP-Rapsschädlingsmonitoring in Schleswig-Holstein:
Seitens des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein werden die Daten/die Fangzahlen des Rapsschädlingsmonitorings im Frühjahr und im Herbst tagesaktuell in ISIP (Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion) dargestellt, was einen groben Überblick zeigt, aber nicht die eigene Feldkontrolle ersetzt.

Entscheidungshilfen zur Befallserhebung zum Auftreten von Rapsschädlingen 


Weitere Informationen sowie aktuelle Pflanzenschutz-Auflagentabellen finden Sie unter:


Im jährlichen Versuchsbericht des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (Erscheinungstermin immer im Dezember) werden die Daten/Fangzahlen der Schaderregerüberwachung an den LKSH-Versuchsstandorten und von verschiedenen Schaderregerüberwachungsflächen der LKSH ausgewertet und veröffentlicht.

Bestellformuar für den Versuchsbericht

Susanne Hagen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Stand 11.08.2024