Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz (Ackerbau) in Wöhrden

Sachkunde Fortbildung im Pflanzenschutz

Nach den gesetzlichen Vorgaben im Pflanzenschutz sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme nach § 7 PflSchSachkVO teilzunehmen. Die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung verlängert den Zeitraum wieder um drei weitere Jahre. In Schleswig-Holstein gilt die Stichtagsregelung. Der neue Fortbildungszeitraum beginnt mit dem Tag der besuchten Veranstaltung.

Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeitraumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird bei Kontrollen überprüft.

Inhalte u.a.:

Aktuelles rechtliches im Pflanzenschutz

Integrierter Pflanzenschutz

Anwenderschutz

Pflanzenschutztechnik

 

Referenten sind die Berater des Pflanzenschutzdienstes in den einzelnen Regionen, Mitarbeiter der LKSH und anderen Institutionen.

Die Fortbildung inkl. Bescheinigung kostet 50,- EUR und wird Ihnen nach der Teilnahme in Rechnung gestellt.

Anmeldung

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Veranstaltungsort

Veranstalter