Nur selten war eine Behandlung notwendig. Wenn, dann betraf das Bestände, wo aufgrund einer Vorschädigung des Rapses beispielsweise durch Rapserdfloh, einerseits die Bekämpfungsschwelle von 10 auf 5 Käfer/Haupttrieb herabgesetzt war und zusätzlich aufgrund der Entwicklungsverzögerung die Einzelblüten noch geschlossen waren. Mit jedem weiteren Tag sinkt aufgrund der stetigen Blütenentwicklung und dem Ende der warmen Wetter-phase, die Behandlungsnotwendigkeit gegen den Rapsglanzkäfer. Wenn Sie mehr zu aktuellen Pflanzenschutzthemen erfahren wollen abonieren Sie gern unseren Warndienst.
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