Somit kann die Aussaat regional in Teilen nicht, wie gefordert bis zum 15.11. stattfinden und Befürchtungen, dass die 80 % Bodenbedeckung nach GLÖZ 6 nicht rechtzeitig erreicht werden wird, bewahrheiten sich.
Mehr zu den Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums und des MLLEV finden sich in unserem Warndienst, den Sie unter psd-warndienst@lksh.de abonnieren können. Demnach muss jetzt kein Antrag auf höhere Gewalt gestellt, sondern es muss bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) dargelegt werden können, dass im Rahmen der guten fachlichen Praxis (auf Grund der Witterungsverhältnisse) keine Aussaat bzw. die Herstellung einer entsprechenden Bodenbedeckung möglich war.