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Und es regnet und regnet: GLÖZ 6 – Mindestbodenbedeckung

Die heftigen Niederschläge ab Anfang Oktober haben die diesjährige Wintergetreidebestellung gehörig durcheinandergebracht. Vor allem „vorgearbeitete Flächen“ sind aufgrund der Nässe und der inzwischen zum Teil wassergesättigten Böden (tonige, schluffige Böden) nicht mehr befahrbar.

Im Oktober und November hat es so stark geregnet, dass die Felder für die Aussaat nicht mehr befahrbar sind. Hier wurde Hafer spät geerntet und sollte Weizen gedrillt werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Deutlich zu sehen der Ausfallhafer. Foto: Manja Landschreiber, Landwirtschaftskammer

Somit kann die Aussaat regional in Teilen nicht, wie gefordert bis zum 15.11. stattfinden und Befürchtungen, dass die 80 % Bodenbedeckung nach GLÖZ 6 nicht rechtzeitig erreicht werden wird, bewahrheiten sich.

Mehr zu den Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums und des MLLEV finden sich in unserem Warndienst, den Sie unter psd-warndienst@lksh.de abonnieren können. Demnach muss jetzt kein Antrag auf höhere Gewalt gestellt, sondern es muss bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) dargelegt werden können, dass im Rahmen der guten fachlichen Praxis (auf Grund der Witterungsverhältnisse) keine Aussaat bzw. die Herstellung einer entsprechenden Bodenbedeckung möglich war.