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Blauzungenkrankheit: Landwirtschaftsministerium unterstützt Impfungen finanziell

Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen verbreitet , die Gefahr von Ausbrüchen der Erkrankung nimmt bei den jetzt steigenden Temperaturen weiter zu. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) empfiehlt daher den Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend, die freiwillige vorbeugende Schutzimpfung zu nutzen. Denn nur eine flächendeckende Impfung und rechtzeitiges Handeln sichern die Tiergesundheit der Bestände.

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie z. B. Schafen, Rindern und Ziegen. Foto: Friedrich-Loeffler-Institut

28. Juni 2024

Seit dem 7. Juni 2024 ist die Impfung von Wiederkäuern gegen die Blauzungenkrankheit vom neuen Serotyp 3 (BTV-3) gestattet. Dazu stehen drei Impfstoffe zur Verfügung, die bei Rindern, Schafen und Ziegen eingesetzt werden können. Eine Impfung verhindert schwere Krankheitssymptome und Todesfälle. Da die Blauzungenkrankheit durch Gnitzen verbreitet wird, nimmt die Gefahr von Ausbrüchen der Erkrankung bei den jetzt steigenden Temperaturen weiter zu. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) empfiehlt daher den Tierhalterinnen und Tierhaltern dringend, die freiwillige vorbeugende Schutzimpfung zu nutzen. Denn nur eine flächendeckende Impfung und rechtzeitiges Handeln sichern die Tiergesundheit der Bestände.

Aus diesem Grund unterstützt das MLLEV die tierhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein finanziell im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit vom neuen Serotyp 3 (BTV-3). Für Schafe und Ziegen wird ein Zuschuss von 1 Euro gewährt, für Rinder 2 Euro. Das Verfahren wird unbürokratisch unter Einbindung des Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein erfolgen. Der Zuschuss wird auf Grundlage der Eintragungen in der HI-Tier-Datenbank ermittelt und mit den Pflichtbeiträgen des Tierseuchenfonds bei dem in Kürze anstehenden Stichtagsverfahren verrechnet.

07. Juni 2024

Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert darüber, dass die Anwendung von mehreren geeigneten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) per Eilverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Wirkung zum 07. Juni 2024 gestattet wurde.

„Impfungen stellen den wirksamsten Schutz gegen diese durch Gnitzen übertragene Krankheit dar, die im vergangenen Herbst in den Niederlanden zu schweren Krankheitsgeschehen und hohen Tierverlusten v. a. in Schafhaltungen geführt hat. Mit der Eilverordnung liegt nun die rechtliche Grundlage vor, Impfungen gegen den neuen Serotyp 3 vorzunehmen. Derzeit bereitet das Land die Umsetzung einer finanziellen Unterstützung für die Impfung vor“ ,sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Mit der aktuell beginnenden, intensiven Mückensaison ist zu befürchten, dass sich die Erkrankung in diesem Jahr - ohne den Einsatz von Impfstoffen - aufgrund der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land rasant ausweitet.


27. Mai 2024

Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) weist Tierhalterinnen und Tierhalter auf die erhöhte Eintragsgefahr der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) nach Schleswig-Holstein hin und bittet um erhöhte Wachsamkeit. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch bestimmte Stechmücken, sogenannter Gnitzen, im Zeitraum Mai bis Oktober als hoch ein. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer.

"Im letzten Herbst hat sich der neue Serotyp 3 rasant in den Niederlanden verbreitet und zu Einträgen u.a. nach Niedersachsen geführt. Wegen der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land nehmen wir die Lage sehr ernst und bereiten uns intensiv auf einen möglichen Eintrag in Wiederkäuer haltende Betriebe vor. Im Rahmen der Vorbereitungen und um im Ernstfall handlungsfähig zu sein, stehen wir bereits in engem Austausch mit allen beteiligten Akteuren“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz am vergangenen Mittwoch habe sich Schleswig-Holstein zudem für die möglichst schnelle Einsatzmöglichkeit von Impfstoffen in Deutschland eingesetzt.

Wichtige Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter:

Bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stellt die Impfung den wirksamsten Schutz dar. Derzeit besteht in Deutschland allerdings keine Möglichkeit der Impfung gegen das BTV-3-Virus. Sobald eine Impfung möglich ist, wird das MLLEV darüber informieren. Um Gnitzen abzuwehren, können Tierbestände mit sog. Repellentien, Mitteln zur Abwehr von Insekten, behandelt werden. Außerdem kann eine Aufstallung in der Zeit der größten Flugaktivität der Gnitzen (Dämmerung, Nacht) einen gewissen Schutz bieten und somit ggf. vor einer Übertragung des Virus schützen.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken), jedoch nicht von Tier zu Tier übertragen wird. Sie ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich.

Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Blauzungenkrankheit. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus nicht BTV-freien Zonen (derzeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz) nach Schleswig-Holstein unterliegt der Genehmigungspflicht.

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere aus nicht BTV-freien Zonen nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:

  • Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/blauzungenkrankheit

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

 

pm MLLEV